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BETONWERKSTEIN
Unsere Betonwerksteinprodukte entstehen in Kooperation mit führenden Herstellern unter Verwendung hochwertiger Rohsto e. Die Produkte werden weitgehend automatisiert hergestellt und vom Hersteller kontrolliert. Ausgangssto e und Endprodukte unterliegen den Güteanforderungen zugehöriger Normen bzw. Richtlinien, deren Einhaltung in Eigen-, Selbst- und Fremdüberwachung geprü  wird.
Ungefaste Steinkanten
Bei ungefasten Pflaster- und Plattenprodukten sind leichte Abplat- zungen möglich; sie stellen keinen Reklamationsgrund dar. Kanten- abplatzungen sind auch bei zu enger Verlegung möglich. Beachten Sie bitte die allgemeinen Verlegerichtlinen nach DIN.
Kalkausblühungen
Calciumcarbonat-, Calciumsulfat- oder Magnesiumsulfatausblühun- gen entstehen o  durch Witterungsbedingungen, denen der junge Beton ausgesetzt war. Dieser natürliche Vorgang ist auch bei sorgfäl- tigster Herstellung nicht zu vermeiden und stellt keinen Reklamati- onsgrund dar.
Maßtoleranzen
Abweichungen von abgedruckten Werten oder Bescha enheiten sind keine Fehler, solange sie innerhalb der zulässigen Maßtoleranzen liegen. Richtwerte für Planung und Einbau müssen auf die jeweils örtlichen Gegebenheiten angewendet werden. Die örtlichen Bauvor- schri en sind zu beachten.
Farb- und Strukturabweichungen
Farb- und Strukturabweichungen lassen sich aufgrund der natürli- chen Schwankungen der verwendeten Rohsto e Sand, Kies, Splitt, Steinmehl, Zement, Wasser sowie der UV-beständigen Farben nicht vermeiden; sie sind kein Reklamationsgrund.
Gemischte Flächen
Die Mischfarbenwirkung zeigt sich erst ab ca. 30 m2 Fläche bei Verwendung unterschiedlicher Chargen. Das Herstellungsverfahren lässt prinzipiell keine gleichbleibende Farbgebung zu. Es kann auch vorkommen, dass Steine in ihrer Farbgebung unifarben wirken. Auch dies ist unvermeidbar und kein Reklamationsgrund.
Sonstiges
Bei Betonwerksteinen können druck-, rohsto - oder produktions- technisch bedingt die Farbgebung und die optische Wirkung von den Abbildungen und ausgestellten Mustern abweichen. Auch innerhalb einzelner Lieferchargen können sich die Produkte im Laufe der Zeit durch Umwelteinflüsse und/oder gebrauchsbedingten Verschleiß so- wie durch Verschmutzung verändern, ohne dass ein Mangel vorliegt.
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